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Ratgeber · 7 Min. Lesezeit

Was zahlt die Kasse bei Zahnersatz? Festzuschuss, Eigenanteil & Spartipps

Krone, Brücke oder Prothese — was übernimmt die Krankenkasse wirklich? Erfahren Sie alles über Festzuschüsse, Eigenanteile, Härtefall-Regelungen und wie Sie beim Zahnersatz sparen können.

Von Zahnarztpraxis Hesebeck

So funktioniert der Festzuschuss beim Zahnersatz

Wenn ein Zahn so stark geschädigt ist, dass er überkront, überbrückt oder ersetzt werden muss, stellt sich schnell die Frage: Was zahlt eigentlich die Krankenkasse? Die Antwort ist das System der Festzuschüsse — und es lohnt sich, es zu verstehen.

Seit 2005 arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen mit sogenannten befundbezogenen Festzuschüssen. Das bedeutet: Der Zuschuss richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund (z. B. „fehlender Zahn im Seitenzahnbereich"), nicht nach der gewählten Versorgung. Ob Sie sich für eine einfache Brücke oder ein Implantat entscheiden — der Festzuschuss bleibt gleich.

Regelversorgung vs. gleichartige vs. andersartige Versorgung

Für jeden Befund definiert der Gesetzgeber eine Regelversorgung — das ist die medizinisch ausreichende Standardlösung. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Kategorien:

  • Regelversorgung: Die Standardlösung. Beispiel: Metallkrone im Seitenzahnbereich. Die Kasse zahlt den höchsten Anteil.
  • Gleichartige Versorgung: Die Regelversorgung mit Extras. Beispiel: Metallkrone mit Keramikverblendung. Der Festzuschuss bleibt gleich, Sie zahlen die Mehrkosten.
  • Andersartige Versorgung: Eine komplett andere Lösung. Beispiel: Implantat statt Brücke. Der Festzuschuss wird verrechnet, die Abrechnung läuft anders.

Konkrete Beispiele: Was kostet Zahnersatz wirklich?

Die folgenden Beispiele zeigen die ungefähren Kosten und Zuschüsse (Stand 2026). Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Befund, Material und Labor ab.

VersorgungGesamtkostenEigenanteil nach Festzuschuss
Metallkrone (Regelversorgung)ca. 300 – 400 €ca. 75 – 150 €
Vollkeramikkroneca. 500 – 900 €ca. 275 – 625 €
Metallbrücke, 3-gliedrig (Regelversorgung)ca. 600 – 900 €ca. 150 – 375 €
Vollkeramikbrücke, 3-gliedrigca. 1.200 – 2.000 €ca. 750 – 1.475 €
Einzelimplantat mit Kroneca. 1.800 – 3.500 €ca. 1.400 – 3.000 €
Teilprothese (Modellguss)ca. 600 – 900 €ca. 150 – 400 €
Totalprotheseca. 500 – 800 €ca. 50 – 275 €
Teleskopprotheseca. 3.000 – 6.000 €ca. 2.500 – 5.500 €

Beim Implantat wird der Festzuschuss für den jeweiligen Befund (z. B. Einzelzahnlücke) angerechnet.

Bonusheft: Bis zu 25 % mehr Zuschuss

Ihr Bonusheft ist bares Geld wert. Wer regelmäßig zur Kontrolluntersuchung geht, bekommt einen höheren Festzuschuss (§ 55 SGB V, seit Oktober 2020):

  • Ohne Bonusheft: 60 % der Kosten der Regelversorgung
  • 5 Jahre lückenlos: 70 %
  • 10 Jahre lückenlos: 75 %

Bei einer Krone macht das 45–60 € Unterschied aus, bei umfangreichem Zahnersatz mehrere Hundert Euro. Mehr dazu in unserem Artikel Bonusheft beim Zahnarzt: Alles was Sie wissen müssen.

Interaktiver Rechner

Festzuschuss-Rechner: Was zahlt Ihre Kasse?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung — mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er auf bis zu 75 Prozent. Wählen Sie Behandlung und Bonusheft-Status:

Bonusheft

Ihre Schätzung

Zahnkrone (Vollkeramik)

Gesamtkosten (ca.)
500 – 900 €
Kassenzuschuss (60 %)
+ 180 – 240 €
Ihr Eigenanteil (ca.)
260 – 720 €

Rechenbeispiel: Eine Vollkeramik-Zahnkrone kostet ca. 500 bis 900 Euro. Ohne Bonusheft zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss von ca. 180 bis 240 Euro (60 Prozent der Regelversorgung), der Eigenanteil liegt bei ca. 260 bis 720 Euro. Mit 10 Jahren lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

Unverbindliche Näherungswerte auf Basis der Regelversorgung (§ 55 SGB V, Stand 2026). Den exakten Festzuschuss ermittelt Ihre Krankenkasse anhand des Heil- und Kostenplans, den wir für Sie erstellen.

04121 3421

Härtefall-Regelung: Regelversorgung ohne Eigenanteil

Geringverdiener können die sogenannte Härtefall-Regelung in Anspruch nehmen. Dann erhöht die Krankenkasse den Festzuschuss auf 100 % der Regelversorgung — die Standardlösung ist damit für Sie komplett kostenfrei.

Die Einkommensgrenzen (2026, monatlich brutto):

  • Alleinstehende: bis ca. 1.414 €
  • Mit einem Angehörigen: bis ca. 1.944 €
  • Jeder weitere Angehörige: + ca. 354 €

Auch bei knappem Einkommen über der Grenze gibt es eine gleitende Härtefall-Regelung, bei der die Kasse einen Teilbetrag zusätzlich übernimmt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Heil- und Kostenplan: So läuft es ab

Bevor der Zahnersatz angefertigt wird, erstellen wir in der Praxis einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser enthält:

  1. Den zahnmedizinischen Befund
  2. Die geplante Versorgung (Regelversorgung oder Alternative)
  3. Die voraussichtlichen Kosten
  4. Den Festzuschuss der Krankenkasse
  5. Ihren voraussichtlichen Eigenanteil

Sie reichen den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Genehmigung — erst dann beginnt die Behandlung. Wichtig: Beginnen Sie keine Behandlung vor der Genehmigung, sonst riskieren Sie den Zuschuss.

5 Tipps zum Sparen beim Zahnersatz

  1. Bonusheft lückenlos führen: 10 Jahre = 75 % statt 60 % der Regelversorgungskosten
  2. Zweitmeinung einholen: Vergleichen Sie Behandlungspläne und Kosten
  3. Härtefall prüfen: Auch die gleitende Härtefall-Regelung kann helfen
  4. Zahnzusatzversicherung: Rechtzeitig abschließen — wann sich das lohnt, erfahren Sie hier
  5. Vorsorge statt Reparatur: Regelmäßige Prophylaxe verhindert teuren Zahnersatz

Ihr nächster Schritt

Sie benötigen Zahnersatz und möchten wissen, was auf Sie zukommt? In der Zahnarztpraxis Hesebeck in Elmshorn beraten wir Sie ausführlich zu allen Optionen — von der Kassenleistung bis zur hochwertigen Versorgung mit Zahnersatz oder Implantaten.

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